Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeines:
Wir liefern ausschließlich unter Zugrundelegung unserer Verkaufs- und Lieferbedingungen, die Grundlage jeder Bestellung ist.
Lieferung in Verpackungseinheiten (VPE)
Wir liefern ausschließlich in Verpackungseinheiten (VPE). Die Anzahl der Holzkisten in der VPE sind beim jeweiligen Artikel angeführt. (VPE/Versandkarton).
Lieferzeiten:
Wir sind bemüht, die Lieferzeit innerhalb von 2-4 Werktagen einzuhalten und die Warenübergabe an den Paketdienst so rasch wie möglich abzuwickeln.
Ereignisse höherer Gewalt, Streiks, Krieg, Feuer, Unruhen, Rohstoffmangel u.d.g. entbinden uns von der Einhaltung der Lieferzeit, Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ausgeschlossen.
Preis:
Die Preise verstehen sich auf Grund der geltenden Lohn- und Materialkosten zum Zeitpunkt der Lieferung ab Werk A-8313 Breitenfeld. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich 20% MWSt. und Frachtkosten.
Zahlungsbedingungen:
Zahlung bei Vertragsabschluss.
Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Käufer, behalten wir uns das Eigentumsrecht an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor.
Transport:
Das Transportrisiko geht zu Lasten des Käufers.
Transportschäden müssen sofort bei Übernahme der Ware vom Transporteur bescheinigt werden, Verlust und Transportschäden sind schriftlich innerhalb von 2 Tagen geltend zu machen.
Transportkosten werden auftragsbezogen in Rechnung gestellt.
Mängelrügen:
Mängelrügen sind sofort bzw. 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Bei begründeter und rechtzeitiger Rüge wird Ersatzlieferung bzw. Gutschrift (ohne Frachtkosten) geleistet.
Konstruktionsänderungen:
Wir behalten uns vor, jederzeit Konstruktionsänderungen, die nicht im Katalog bzw. im weinkistenexpress-online-Shop festgehalten sind und der Verbesserung dienen, vorzunehmen. Abweichung in Farbe, Gewicht sind möglich.
ARA Österreichische VERPACKUNGSVERORDNUNG
ARA-Gebühr (Altstoff Recycling Austria AG – LF9995.00) für Geschenksverpackungen ist mit unserer Service-Lizenznr. 80158 bereits abgeführt
HOLZ-TOLERANZEN
Holz ist ein lebendiger Werkstoff, Verwindungen sowie Toleranzen von +/- 5 mm sind daher zulässig.
Erfüllungsort:
A-8313 Breitenfeld 91, Gerichtsstand BG Graz
Breitenfeld 01/2026